Das AMS Österreich hat die RA-Kanzlei Höhne In der Maur & Partner mit einer Klagsdrohung gegen die Initiative AMSAND beauftragt.
Vorgeblicher Gegenstand ist die "missbräuchliche Verwendung" des AMS-Logos auf der Homepage und auf einem Flugblatt, das im November an diversen NÖ-Geschäftsstellen verteilt worden sein soll.
Angeblich ist die Verwechslungsgefahr mit dem AMS anhand des Logos immens und führt Erwerbslose und andere Personen in die Irre (die sich womöglich vertrauensvoll an das AMS wenden wollten).
Als Subtext des Vorwurfs der Markenverletzung läuft freilich etwas anderes: eine Warnung des AMS an AMSAND und andere streitbare Erwerbsloseninitiativen, weiterhin für Menschen einzusetzen, die von Sinnloskursen bedrängt, deren berufliche Hoffnungen zerstört und deren Existenzgrundlage durch Sanktionen bedroht werden.
Klar ist, dass uns diese Parteilichkeit sicher nicht in Verwechslungsgefahr, dafür aber in ständigen Konfliktkurs mit dem AMS bringt. Denn die Einrichtung, die eigentlich gemäß ihrem Namen und ihrer Aufgabe auf eine möglichst gute, seinen KundInnen entsprechende Serviceleistung verpflichtet ist, will weder seine KundInnen hören, aber schon gar keine Kritik hören. Denn Kritik ernstzunehmen, hieße auch, einen Auftrag zur Verbesserung anzunehmen. Menschen Bildung zu ermöglichen und ihnen zufrieden stellende berufliche Erwerbsmöglichkeiten zu vermitteln, statt sie in Deppenkursen verkommen zu lassen, wäre schon eine prima Entwicklung. Aber das AMS sieht sich als sakrosankt.
Also werden wir abgestraft, damit wir dem AMS nicht länger in den Ohren liegen. Der genannte Anlass der Verteilung von AMS-kritischen Flugblättern – nebenbei bemerkt, stammen sie gar nicht von AMSAND – wurde jetzt benützt, um uns mundtot zu machen. Der Knebel besteht in einer ruinösen Klagsdrohung und einem Anwaltsdonner, der sich hören lassen kann.
Ob die Behörde auf diese Weise die bekannte Erwerbsloseninitiative AMSand politisch kleinkriegt, sei dahingestellt. Wir glauben es nicht.